Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss
1.1. Mitgliedschaft
Der Vertrag wird nach Unterschreiben der Mitgliedschaft geltend und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, soweit es im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und im Falle eines Missbrauches werden die gesamten Beiträge, für die noch offen stehende Vertragszeit, umgehend fällig.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Jugendliche vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.2. Mitgliedschaftsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats per Lastschrift zu entrichten. Bei Verzug oder Ausbleiben des Mitgliedsbeitrags wird der Zutritt zum Fitnessstudio bis zur Zahlung verweigert. Bei Erhebung einer Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Anfallende Kosten die durch Zahlungsverzug anfallen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Nach dem schuldhaften Ausbleiben zweier Monatsbeiträge, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin erhoben. Die MiLa Fit UG behält sich vor, die aktuelle Beitragshöhe anzupassen (z.B. in Abhängigkeit von den Nebenkosten).
Aussetzen von Mitgliedschaftsbeitrag aufgrund Krankheit o.dgl. siehe 1.4 Ruhezeit.
1.3. Mitgliedskarte
Die MiLa Fit UG verfügt über ein automatisiertes Kartensystem und stellt jedem Mitglied eine codierte Mitgliedskarte zur Verfügung. Die Gebühr hierfür ist bereits in der einmaligen Aufnahmegebühr enthalten. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird für die Neuerstellung eine Schutzgebühr von 15 Euro erhoben.
1.4. Ruhezeit
Eine Ruhezeit für die Dauer einer Krankheit, die min. 6 Wochen oder in nicht absehbarer Zeit die Nutzung der Sporteinrichtung nicht zulässt, ist möglich. Während dieser Ruhezeit wird lediglich ein Passivbetrag in Höhe von 10 Euro pro Monat erhoben. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die Dauer der nachgewiesenen Ruhezeit. Ein ärztliches Attest, das die vorübergehende Untauglichkeit für den Fitnesssport bestätigt, ist vorzulegen.
1.5. Kündigung
Wird die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 12 zahlaktive Monate.
Eine Anpassung des Tarifes ist möglich. Die vereinbarte Kündigungsfrist gilt auch in den Verlängerungszeiträumen.
1.6. Sonderkündigung
Eine Schwangerschaft, ein Wohnortwechsel (>30km Anfahrt) oder eine chronische, erhebliche Erkrankung die das Ausüben von sportlicher Aktivität nicht zulässt, führen zum Recht der fristlosen Kündigung, sofern die Krankheit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Ein ärztliches Attest, das die Untauglichkeit für den Fitnesssport bestätigt bzw. bei Umzug eine amtliche Meldebescheinigung, ist vorzulegen.
Die MiLa Fit UG behält sich das Recht vor, Mitgliedsverträge fristlos zu kündigen, wenn grobe oder wiederholte Verstöße gegen AGBs o. d. Hausordnung, sowie Verdacht auf einer Straftat vorliegen.
2. Nutzung des Fitnessstudios
2.1. Zutritt
Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt und ist bei Vorlage dieser Mitgliedskarte befugt, die Räumlichkeiten des Fitnessstudios MiLa Fit zu nutzen. Die Nutzung der Einrichtung ist zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten möglich. Bei Versäumnis der Besuchszeiten, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nachleistung oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgeltes.
2.2. Hausordnung
Die Hausordnung im Fitnessstudio MiLa Fit ist für alle Mitglieder verbindlich (siehe Anhang bzw. Aushang im Studio).
2.3. Änderungen der Öffnungszeiten
MiLa Fit UG behält es sich vor, die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies bezieht sich vor allem auf Feiertage. Ebenso für notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten, kann eine kurzfristige Schließung des Fitnessstudios erfolgen, wobei das Mitglied hierbei keinen Anspruch auf Vergütung der Mitgliedsbeiträge hat.
2.4. Personal
Das Personal, insbesondere Trainer, betreuen die Mitglieder während der Nutzung der Räumlichkeiten der MiLa Fit UG. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit sowie Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen, dessen Folge zu leisten sind.
Das Personal der MiLa Fit UG übt Hausrecht aus.
2.5. Arzneimittel / Betäubungsmittel / Waffen
Verschreibungspflichtige Arznei- sowie Betäubungsmittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen, dürfen nicht in das Studio mitgebracht werden. Das Mitführen von Waffen (auch Messer) in unserer Einrichtung ist generell verboten.
3. Pflichten des Mitgliedes
3.1. Änderungen der Mitgliedsdaten
Bei Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Wohnortwechsel, Änderung der Bankverbindung), sind diese dem Fitnessstudio MiLa Fit unverzüglich mitzuteilen. Entstandene Kosten durch Versäumnis dieser unverzüglichen Mitteilung über Änderungen der Mitgliedsdaten, hat das Mitglied zu tragen.
3.2. Nutzung der Spinde
Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Fitnessstudio genutzt werden. Werden die Spinde darüber hinaus verwendet, ist die MiLa Fit UG berechtigt, diese zu öffnen.
3.3. Nutzung der Kundenparkplätze
Die zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Fitnessstudio MiLa Fit genutzt werden. Werden die Kundenparkplätze über diese Zeit hinaus genutzt, ist ein kostenpflichtiges Abschleppen des entsprechenden Kraftfahrzeuges möglich.
4. Haftung
Es besteht keine Haftung für selbst verschuldete Unfälle. Ebenfalls haftet die MiLa Fit UG nicht dafür, wenn ein Mitglied Gesundheitsschäden, aufgrund nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Einrichtungsgegenstände, erleidet. Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, wie Schmuck, Geld oder Kleidung.
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mitgliedes sowie das Foto werden ausschließlich vom Fitnessstudio MiLa Fit selbst genutzt oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient.
Das Fitnessstudio wird stellenweise mit Videokameras überwacht. Die Aufzeichnungen der Videokameras dienen zur Sicherheit seiner Mitglieder und werden soweit und solange gespeichert, wie dies im Einzelfall zur Aufklärung einer Straftat erforderlich ist. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
Stand: 12/2016